Die Implantologie (von lat. in „im, hinein“
und planta „Steckling, Setzling“ und -logie) ist ein Teilbereich
der Zahnheilkunde, die das Einsetzen von Zahnimplantaten zum Gegenstand hat.
Zahnärzte, Oralchirurgen und Fachärzte für Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgie können implantologisch tätig werden. Die Berufsbezeichnung
Implantologe ist nicht geschützt und wird nicht öffentlich-rechtlich
erteilt. Mit der Approbation erwirbt jeder Zahnarzt die Erlaubnis, Zahnheilkunde
uneingeschränkt auszuüben und damit auch Zahnimplantate zu setzen.
Vereinfachend kann man Zahnimplantate als künstliche Zahnwurzeln bezeichnen,
die anstelle fehlender Zähne in den Kieferknochen „eingepflanzt“
werden.
Die Entwicklung bis 1988
Zu Beginn der zahnärztlichen Implantologie in Deutschland (ca. 1969)
wurden zunächst von einigen wenigen hauptsächlich in freier Praxis
niedergelassenen Zahnärzten Zahnimplantate gegen den jahrelang erklärten
Widerstand vieler Universitätskliniken und Kieferchirurgen eingesetzt.
Die Nachfrage nach Zahnimplantaten der Patienten war andererseits von Anfang
an sehr groß. Dennoch erfolgte in Deutschland erst 1982 die wissenschaftliche
Anerkennung der zahnärztlichen Implantologie. Im Jahre 1988 wurden endlich
die mit der Implantologie verbundenen zahnärztlichen Leistungen in die
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit einem bescheidenen
Positionskatalog von 10 Gebührennummern (GOZ-Nr. 900-909) aufgenommen,
dort einzeln beschrieben und mit einem Honorar bewertet. Dieser Leistungskatalog
ist bis heute (2008) weder inhaltlich noch honorarmäßig verändert
worden.
Die Situation heute
Im Jahre 2006 implantierten schätzungsweise 5.000-7.000 Zahnärzte
(ca. 8-12% der ca. 60.000 bundesdeutschen Zahnärzte) mehr oder weniger
regelmäßig. Außerdem arbeiten viele Zahnärzte interdisziplinär
eng mit einem implantologisch tätigen Kieferchirurgen zusammen, indem
dieser die Implantate einsetzt und der Zahnarzt die Suprakonstruktion (der
Zahnersatz auf den Implantaten) eingliedert. Die Suprakonstruktionen dürfen
in einigen Bundesländern nicht von Kieferchirurgen angefertigt und eingegliedert
werden.
Weil an den Universitäten die Implantologie kein eigenes Ausbildungsfach
ist, sondern mit der zahnärztlichen Approbation die Erlaubnis zur Ausübung
der Zahnheilkunde generell erteilt wird, ist diese Ausbildungslücke im
Wesentlichen durch private Fortbildungsseminare, die Implantathersteller-Industrie
und auch durch fünf große Fachgesellschaften für Implantologie
in Deutschland geschlossen worden.
Ein Zahnimplantat (von lat. in „im, hinein“ und planta „Steckling,
Setzling“)ist ein in den Kieferknochen eingesetzter Fremdkörper
(Implantat). Das Teilgebiet der Zahnheilkunde, das sich mit der Insertion
(Einsetzen) von Zahnimplantaten in den Kieferknochen befasst, wird als Implantologie
bezeichnet. Durch ihre Verwendbarkeit als Träger von Zahnersatz übernehmen
Zahnimplantate die Funktion künstlicher Zahnwurzeln. Hierbei werden sie
im Allgemeinen (über ihr Schraubgewinde) in den Kieferknochen (enossale
Implantate) eingedreht oder einfach eingesteckt. Sie verbinden sich innerhalb
von 3 bis 6 Monaten mit dem umgebenden Knochen zu einer festen, äußerst
belastungsfähigen Trägereinheit (Osseointegration).
Die makromorphologische Gestaltung des Implantates (Implantatform) hat Auswirkungen
auf die chirurgische Insertionstechnik. Die Gestalt des aus dem Kieferknochen
herausragenden Pfeilers bestimmt die Möglichkeiten der Suprakonstruktion.
Unter Suprakonstruktion ist in diesem Zusammenhang der auf den Implantaten
einzugliedernde Zahnersatz zu verstehen. Zahnimplantate bestehen üblicherweise
aus Titan, aber auch aus keramischen Materialien.
Zahnimplantat
Ein Zahnimplantat aus Titan.
1. Zahnfleisch;
2. Knochengewebe;
3. Schraubenförmiges Implantat aus Titan
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Schraubenimplantat
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